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   BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09   

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BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09 (https://dejure.org/2009,16605)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 10 B 20.09 (https://dejure.org/2009,16605)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 10 B 20.09 (https://dejure.org/2009,16605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1, VwGO § 98, ZPO § 414, VwGO § 86 Abs. 1
    Prozessrecht, rechtliches Gehör, Zeugen, Beweiswert, Hörensagen, Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Zeuge vom Hörensagen als von vornherein ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung des Antrags zur Vernehmung eines Zeugen mit der Behauptung eines bereits erbrachten Gegenbeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09
    Aus § 86 Abs. 1 VwGO, wonach dem Tatsachengericht die umfassende Pflicht obliegt, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, folgt, dass Beweisanträge grundsätzlich nur abgelehnt werden dürfen, wenn das vom Antragsteller angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird; liegen diese Voraussetzungen nicht vor, muss der (Zeugen )Beweis antragsgemäß erhoben werden (stRspr, vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 BVerwG 8 C 15.84 BVerwGE 71, 38, 40 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09
    5 Hinsichtlich des weiteren Beweisantrags, der sich nach der Niederschrift über die Berufungsverhandlung allerdings nicht auf "bekanntgewordene Mitglieder der UDPS", sondern auf "bekannte UDPS-Aktivisten", bezog, könnte die Beschwerde bereits wegen unkorrekter Bezeichnung des Inhalts des Beweisantrags keinen Erfolg haben (vgl. auch Beschlüsse vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 B 262.02 juris und vom 24. März 2000 BVerwG 9 B 530.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09
    Spricht das Gericht der behaupteten Wahrnehmung eines Zeugen vom Hörensagen jedoch von vornherein jeden Beweiswert ab, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses (vgl. Beschluss vom 5. März 2002 BVerwG 1 B 194.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 B 262.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 10 B 20.09
    5 Hinsichtlich des weiteren Beweisantrags, der sich nach der Niederschrift über die Berufungsverhandlung allerdings nicht auf "bekanntgewordene Mitglieder der UDPS", sondern auf "bekannte UDPS-Aktivisten", bezog, könnte die Beschwerde bereits wegen unkorrekter Bezeichnung des Inhalts des Beweisantrags keinen Erfolg haben (vgl. auch Beschlüsse vom 15. Mai 2003 BVerwG 1 B 262.02 juris und vom 24. März 2000 BVerwG 9 B 530.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308).
  • VG Münster, 19.05.2022 - 5a K 854/21

    Coronavirus, Absonderungsanordnung, Betriebsrisiko, Annahmeverzug,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 10 B 20.09 -, juris, Rn. 5.
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16

    Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts;

    Denn in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen regelmäßig nur dann einer Entscheidung zugrunde gelegt werden kann, wenn es für das Vorliegen der entsprechenden Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2009 - BVerwG 10 B 20.09 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 11.1.2012 - 10 ZB 12.2068 -, juris Rn. 8), was hier jedoch - wie dargelegt - nicht der Fall ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen wird regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden können, wenn es für das Vorliegen der entsprechenden Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris Rn. 4 und Beschluss vom 05.03.2002 - 1 B 194/01 - juris Rn. 4 mit ausdrücklichem Hinweis auf BVerfGE 57, 250, 292).
  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

    Zumal unabhängig davon ein Zeugnis vom Hörensagen nur begrenzt zuverlässig ist, so dass die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen, der vorliegend bereits nicht konkret benannt wurde, regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden kann, wenn es für das Vorliegen der entsprechenden Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, B.v. 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris; BayVGH, U.v. 27.2.2013 - 5 B 11.2417 - DVBl. 2013, 798).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

    Die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen wird regelmäßig einer Entscheidung nur dann zugrunde gelegt werden können, wenn es für das Vorliegen der entsprechende Tatsache noch andere Anhaltspunkte gibt (BVerwG, Beschluss vom 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris Rn. 4 und Beschluss vom 05.03.2002 - 1 B 194/01 - juris Rn. 4 mit ausdrücklichem Hinweis auf BVerfGE 57, 250, 292).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 12 A 3328/08

    Bei eindeutig nicht vorhandenen Sprachkenntnissen i.S.d. § 6 Abs. 2 BVFG besteht

    vgl. zu diesem Ausschlussgrund etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 10 B 20.09 , juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2012 - 2 L 225/11

    Ablehnung eines Beweisantrages im Asylverfahren wegen Ungeeignetheit

    Die von ihm genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist nicht einschlägig, da es darin nicht um die Einholung eines Sachverständigengutachtens geht, sondern um die - davon zu unterscheidenden - verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen das Gericht einen auf die Vernehmung eines Zeugen gerichteten Beweisantrags ablehnen darf (BVerwG, Beschl. vom 22.10.2009 - 10 B 20/09 -, zit. nach juris).

    Wenn der Kläger damit geltend machen will, das Verwaltungsgericht habe seinen Beweisantrag verkannt, muss er sich darauf verweisen lassen, dass er es unterlassen hat, in der mündlichen Verhandlung nach der Ablehnung des Beweisantrags erneut einen (thematisch klarstellenden) Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 22.10.2009, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - A 9 S 1359/12

    Abschiebungsverbot wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung - zum Gebot

    Der Beweisantrag muss außerdem eine für die Entscheidung des Falles erhebliche Tatsache betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.10.2009 - 10 B 20/09 -, Juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

    Da die Berichte der Zeugen vom Hörensagen konstant, detailliert und plausibel sind, sich gegenseitig bestätigen und von weiteren, polizeilich oder in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen bestätigt wurden (vgl. Seite 81 ff. der Entscheidungsgründe), haben sie einen hinreichenden Beweiswert (vgl. insoweit BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 10 B 20/09 - juris Rn. 4) und stellen die Feststellungen des Kammergerichts aus Sicht der Kammer nicht infrage.
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2364

    Falsche Angaben zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen;

    Solche Erkenntnisse werden regelmäßig nur dann einer Entscheidung zugrunde gelegt werden können, wenn es für das Vorliegen der entsprechenden Tatsachen noch andere Anhaltspunkte gibt (vgl. BVerwG, B.v. 22.10.2009 - 10 B 20/09 - juris Rn. 4; VGH BW, U.v. 29.9.2010 - 11 S 597/10 - juris Rn. 49 und v. 16.5.2012 - 11 S 2328/11 - Rn. 52 f.).
  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

  • VG Würzburg, 31.07.2015 - W 5 K 14.755

    Einziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit - Gleiche Kriterien wie bei

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 20 ZB 16.30050

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Beweisantrages - Irak

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 10 ZB 14.1486

    Unbegründeter Antrag auf Berufungszulassung

  • VG Braunschweig, 28.11.2013 - 6 A 373/12
  • VG Köln, 26.03.2012 - 7 K 7281/10

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Spätaussiedlern nach Maßgabe des § 27 Abs. 1

  • VG Würzburg, 31.07.2015 - W 5 K 14.759

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Waffenbesitzkarte wegen Verurteilung zu einer

  • VG Regensburg, 27.11.2013 - RN 8 K 13.30089
  • VG Köln, 12.11.2013 - 14 K 3401/11

    Subsidiärer Schutz, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, Afghanistan, Logar,

  • VGH Bayern, 11.01.2012 - 10 ZB 12.2068

    Falsche bzw. unvollständige Angaben in der sicherheitsrechtlichen Befragung über

  • VG Schleswig, 09.08.2023 - 11 A 104/20

    Irak: Flüchtlingseigenschaft bei Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der Frauen im

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